Mittel dieser Erziehung sind das Leben in der Gemeinschaft der Gruppe, das Pfadfinderversprechen und das Pfadfindergesetz.
Aufgabe der Gruppe ist es,
die wissen, daß ihnen die Aufgabe der Gruppenführung Pflichten auferlegt und daß sie nur zur Erfüllung dieser Pflichten mit besonderen Rechten ausgestattet sind;
die sich ihrer Verantwortung für die ihnen anvertrauten Jungen und Mädchen bewußt sind;
die bereit sind, mit ihren Gruppen zu leben, das heißt ihnen vorzuleben;
die ihren Jungen und Mädchen ihre Verantwortung für das Schicksal unseres Volkes und seine Stellung in der Gemeinschaft der Völker bewußt und zur Verpflichtung machen;
demokratische Gesinnung und Lebensform zu fördern und totalitären Bestrebungen entgegenzuwirken.
| Letzte Änderung am 23. März 2005 | Diese Seite ist Bestandteil von www.gau-franken.de | |
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